Stadt Müllheim im Markgräflerland

Meldungen - Archiv

Ältere Meldungen 2024

Waldpflege an der Röte: Aktuelle Maßnahmen und Waldspaziergang am 17.01.2024

Vor den Weihnachtsfeiertagen haben wir im Eichwald an der Röte gezielte Maßnahmen zur Waldpflege durchgeführt. Das Hauptziel bestand darin, sowohl alte als auch junge Eichen zu erhalten und ihre Stabilität zu erhöhen. Hierzu haben wir in den älteren Partien hauptsächlich einzelne Buchen entfernen lassen, da Buchen im Vergleich zu Eichen schneller wachsen, mit weniger Licht auskommen und die Eichen sukzessive verdrängen. In den jüngeren Bereichen haben wir die schönsten und vitalsten Eichen gefördert. Die Maßnahmen haben wir im Gemeinderat abgestimmt, sie entsprechen dem Eichwaldkonzept. Wir helfen den Eichen, um den Eichwald auch für unsere Nachkommen als Eichenmischwald zu erhalten.

Der Artenschutz hat im Eichwald hohe Bedeutung: Vor Beginn der Maßnahme haben wir neue Waldrefugien und Fledermausgebiete präzise per GPS markiert und Habitatbäume ausgewiesen. Durch die Schutzmaßnahmen verbessern sich die Bedingungen für Arten, die auf einen Lebensraum aus Alt- und Totholz angewiesen sind, z.B. Spechte, Fledermäuse, aber auch viele Insektenarten.

Zum Schutz des Waldbodens haben wir rennomierte Fachfirmen mit spezieller, bodenschonender Technik beauftragt. Das Holz wurde mit traditionellen Rückepferden und mit modernen 8-Rad-Niederdruck-Maschinen und eine Raupe bewegt. Um den Waldboden vor Verdichtung zu schützen erfolgte die Befahrung konzentriert ausschließlich auf Rückegassen und Waldwegen. Während der Weihnachtspause haben wir die Wege für Spaziergänger geöffnet. Die nasse Witterung der letzten Wochen hat den Oberboden ziemlich aufgeweicht. Nun werden die Wege zeitnah in Stand gesetzt, teilweise mit neuer Materialzufuhr.

Außerdem haben wir vereinzelt abgestorbene und gefährliche Bäume entlang von Bänken und Waldwegen entfernen lassen. Dennoch möchten wir darauf hinweisen: Das Betreten des Waldes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Als Buchenparkett, Eichentisch, aber auch als Brennholz für den heimischen Kamin wird das geerntete Holz möglichst hochwertig verwertet. Die Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft in langlebigen Produkten wie Möbeln hilft dem Klima: Das im Holz enthaltene CO2 wird dauerhaft gebunden. Die verbleibenden Bäume nutzen den freigewordenen Platz zum Wachsen, dabei lagern sie weiteres CO2 ein und produzieren saubere Luft.

Die nachhaltige Waldwirtschaft im Spannungsfeld von Klimawandel, Naherholung, Artenschutz und Rohstoffnutzung ist anspruchsvoll und wirft bei manchem Fragen auf.

Daher laden wir herzlich zu einem Waldspaziergang am 17.01.2024 um 15:00 Uhr ein.

Dabei stellen wir die durchgeführten Maßnahmen vor und vor allem besteht die Möglichkeit, miteinander zu diskutieren. Treffpunkt ist der Waldparkplatz beim Schwimmbad (Submissionsplatz).

Ihre Förster Tobias Mathow und Florian Schmid vom Forstamt Staufen


Bauern-Demonstration in Müllheim i. M. am 10.01.2024

Update 09.01.2024, 18:50 Uhr

Update (in Rücksprache mit der Polizei): Die Traktoren fahren erst um ca. 7:30 Uhr nach Neuenburg und treffen sich dort erst um ca. 9:00 Uhr.

Bauern protestieren gegen Kürzungspläne in der Landwirtschaft
Sternfahrten mit Traktoren können den Verkehr behindern
Beeinträchtigungen in der Müllheimer Innenstadt

Im Zuge der bundesweiten Proteste gegen die Pläne der Bundesregierung, Subventionen in der Landwirtschaft zu kürzen, findet morgen am 10.01.2024 auch in Müllheim i. M. eine Versammlung statt. Ab ca. 5:00 Uhr morgens fahren Traktoren aus allen Richtungen des Umlands zunächst Neuenburg a. Rh. an und fahren dann weiter nach Müllheim. Die Polizei begleitet die Sternfahrten.

Die Veranstalter rechnen mit 100 beteiligten Fahrzeugen, die sich am Vormittag ab ca. 6:00 Uhr morgens in Neuenburg treffen. Von dort fährt eine Abordnung von Traktoren in die Müllheimer Innenstadt zum Markgräfler Platz, wo um 12:00 Uhr eine zentrale Kundgebung folgt. Die Versammlung endet gegen ca. 15:00 Uhr. Während der Kundgebung werden voraussichtlich Traktoren entlang der Werderstraße abgestellt. Dadurch können Autos, die dort auf dem Seitenstreifen parken, vorübergehend nicht wegfahren.

Am Vormittag ab ca. 10:00 Uhr kann es auf den Zufahrtsstraßen in Richtung Müllheimer Innenstadt zu Verkehrsbehinderungen kommen. Folgende Strecke ist geplant:

Kreisstraße K 4946 (Richtbergspange) – Bundesstraße B 378, Richtung Müllheim – Landesstraße L 131 (Schwarzwaldstraße) – Hügelheimer Straße bis Einmündung Werderstraße – Kreisverkehr Östliche Allee – Markgräfler Platz

Auch bei der Rückfahrt am Nachmittag aus der Müllheimer Innenstadt in alle Himmelsrichtungen sind zwischen ca. 15:00 Uhr und ca. 18:00 Uhr Stockungen zu erwarten.

Der Veranstalter sichert die Freihaltung von Rettungsdurchfahrten und -zufahrten zu.

Pressemitteilung der Stadt Müllheim im Markgräflerland, 09.01.2024


Kommunale Wärmeplanung - Müllheim i. M., Auggen und Badenweiler arbeiten zusammen

24.01.2024

Datensammlung zur Wärmeplanung im Konvoi beginnt

Ein Wärmeplan ist ein zentrales Instrument für Kommunen, um herauszufinden, mit welcher Strategie eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 erreicht werden kann. Alle Kommunen sind laut Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene dazu verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen und regelmäßig zu überarbeiten.

Die drei Kommunen Müllheim i. M., Auggen und Badenweiler haben sich dazu entschieden, eine Kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Sie sind damit der Zeit voraus und haben den Prozess freiwillig und im Konvoi nach Landeskriterien – gefördert durch Landesmittel – gestartet.

Zu Beginn steht die Datensammlung (u.a. von Energieunternehmen und Schornsteinfegern), die ab sofort beginnt. Aufgrund dieser Daten erfolgt eine umfangreiche Bestandsanalyse zu Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur. Der nächste Schritt ist die Potentialanalyse, in der geprüft wird, wo erneuerbare Energien genutzt werden können und wo Einsparmöglichkeiten bestehen. Anhand der vorliegenden Daten aus Bestands- und Potenzialanalyse werden abschließend Gebiete ermittelt, die sich zukünftig für Wärmenetze oder für die dezentrale Energieversorgung eignen. Unterstützt wird der gesamte Prozess von endura kommunal aus Freiburg. Derzeit begleitet das Unternehmen 24 weitere Kommunen bei deren Wärmeplanung. Die Datenauswertung übernimmt der Partner greenventory, ebenfalls aus Freiburg.

Erste Ergebnisse

„Oftmals erwarten an der Nahwärme interessierte Bürgerinnen und Bürger, dass der Wärmeplan aufzeigt, in welchen Straßen und wann genau das Netz gebaut wird. Aufgabe des Wärmeplans ist es jedoch vielmehr, Gebiete zu identifizieren, die nach verschiedenen Kriterien darauf hinweisen, dass sich ein genauerer Blick lohnt“, verdeutlicht Max Elias, Verantwortlicher für die Geschäftsfeldentwicklung und Innovation bei den Stadtwerken MüllheimStaufen. „Liegt ein Eignungsgebiet vor, dann wird im nächsten Schritt eine umfassende und detaillierte Untersuchung durchgeführt. Bis klar ist, welche Straßenzüge zu welchem Zeitpunkt an ein mögliches Nahwärmenetz angeschlossen werden, können nach Abschluss der Wärmeplanung weitere ein bis drei Jahre vergehen“, erläutert Max Elias weiter.

Viel Durchhaltevermögen auf dem Weg zur klimaneutralen Wärme

Die Datenerhebung und -analyse braucht Zeit und Präzision, darin ist sich das Projektteam einig. Bürgermeister Martin Löffler bringt es auf den Punkt: „Gerade jetzt im Winter und bei hohen Energiepreisen hätten wir am liebsten sofort das Wärmenetz vor der Tür. Doch nur die sorgfältige Planung gewährleistet am Ende eine Lösung, die für jedes Quartier die effizienteste und wirtschaftlichste Energieversorgung aufzeigt.“

Gerade in den ersten Projektphasen sei ein langer Atem gefordert, von allen Beteiligten. Max Elias findet es daher umso wichtiger, die Öffentlichkeit frühzeitig über den Prozess zu informieren und später auf dem Laufenden zu halten. Voraussichtlich im Februar führen die Stadtwerke MüllheimStaufen in den drei beteiligten Kommunen jeweils eine Veranstaltung für die Bürgerschaft durch, in der über den Prozess der Wärmeplanung sowie den aktuellen Stand des Projekts informiert werden soll

Öffentliche Bekanntmachung gem. §33 Abs (6) Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

Gemäß KlimaG BW §33 Abs (6) informieren die drei Kommunen Müllheim, Auggen und Badenweiler über die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung von Dezember 2023 bis voraussichtlich Februar 2025. Im Rahmen der Wärmeplanung werden u. a. Daten von Energieunternehmen und Schornsteinfegern erhoben. Zur Wahrung des Datenschutzes wurde zwischen der Kommune und dem Dienstleister ein Datenverarbeitungsvertrag geschlossen, der sicherstellt, dass erhobene gebäudespezifische Daten nach Beendigung des Projektes gelöscht werden.


 

Ältere Meldungen 2023

Mikrozensus 2023 – Start in Baden-Württemberg

Pressemitteilung vom 05.01.2023

Pressemitteilung vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg

Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung

Der Mikrozensus 2023 beginnt: Am 9. Januar startet bundesweit die größte jährliche Haushalteerhebung in Deutschland. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um ihre Mithilfe. Über das ganze Jahr 2023 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 60 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen Haushalte im Südwesten.

Was ist der Mikrozensus? Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt.

Der Mikrozensus erhebt dabei Daten zu einer Vielzahl an Themen. Hierzu zählen die Familienkonstellationen, in den Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sich die Menschen befinden. Im vergangenen Jahr wurden die Haushalte zusätzlich zu ihrer Wohnsituation befragt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu den Wohnkosten in Baden-Württemberg. 2023 wird ein Teil der Haushalte ergänzend zum regulären Fragenprogramm um Auskünfte über ihre Krankenversicherung gebeten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind somit eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen.

Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Insbesondere auch in Zeiten stark steigender Preise, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen nach sich ziehen, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Die Angaben der befragten Haushalte sind die Grundlage für Informationen und Meldungen wie bespielsweise zur Armutsgefährdung, zu erwerbstätigen Elternteilen und zum Anteil hochqualifizierter Frauen in Baden-Württemberg.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt? – In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder selbständig einen Papierbogen auszufüllen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Weitere Informationen stehen auf der Website des Statistischen Landesamtes BW.


Lärmschutz: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Bundesstraße B3 in Hügelheim auf 30 km/h

Pressemitteilung vom 16.02.2023

Aufgrund der Ergebnisse bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans hat die Stadt Müllheim für die Ortsdurchfahrt Hügelheim die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beantragt. Diese wurde nun von der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde des GVV Müllheim-Badenweiler erlassen. Die Beschilderung soll bald erfolgen. Mit dieser Maßnahme setzt die Stadtverwaltung einen weiteren Baustein des Lärmaktionsplans um.

Historie

Fortschreibung Lärmaktionsplan, Anhörung des Ortschaftsrats Hügelheim und Gemeinderatsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat am 15.12.2021 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen. Eine wichtige, dort vorgesehene Maßnahme, um für viele Menschen die aktuelle, hohe Lärm- und Verkehrsbelastung zu verringern, stellt die verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Bundesstraße B3 in der Ortsdurchfahrt von Hügelheim dar.

In der Anhörungssitzung am 06.07.2021 bestand im Ortschaftsrats Gremium schnell Einigkeit, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zum jetzigen Zeitpunkt die einzig sinnvolle Maßnahme ist. In den Anhörungen der ersten Phase des Lärmaktionsplans 2014 und 2015 hatte sich der Ortschaftsrat dafür ausgesprochen, die Geschwindigkeit durch bauliche Maßnahme zu reduzieren und dadurch auch die Verkehrssicherheit für die Fußgänger und Radfahrer entlang der Bundesstraße und bei deren Querung zu erhöhen. Die baulichen Maßnahmen sollten nach Ansicht des Ortschaftsrats auch weiterhin angestrebt werden.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme beantragte die Stadt Müllheim bei der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde den Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung. Das komplexe Genehmigungsverfahren, die Abstimmung mit dem Regierungspräsidium und auch eine weitere gutachterliche Bewertung haben einige Monate in Anspruch genommen.

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aus Gründen des Schutzes der Bevölkerung von Lärm erlässt der Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler – Untere Verkehrsbehörde – am 10.02.2023 die verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Bundesstraße B3 in der Ortsdurchfahrt von Hügelheim Anbringen der Beschilderung Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Hügelheim

Die Straßenmeisterei des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald wird die Verkehrszeichen in der Ortsdurchfahrt Hügelheim voraussichtlich in den kommenden acht Wochen anbringen. Mit der Anbringung der Verkehrszeichen ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 als Allgemeinverfügung angeordnet.

Die Untere Verkehrsbehörde hat bereits angekündigt die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch Kontrollen regelmäßig zu überwachen.


Planungen für Mehrgenerationenhaus in Müllheim gehen weiter

Pressemitteilung vom 16.02.2023

Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald zieht sich aus Projekt zurück

Die Planungen für das Mehrgenerationen-Zentrum im Neubaugebiet „Am langen Rain“ in Müllheim gehen in die nächste Phase: Der Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald zieht sich aus dem Projekt überraschend zurück, dennoch ist die Zukunft des Vorhabens grundsätzlich gesichert, wie die Stadt Müllheim und die Erzdiözese Freiburg als Verwalter des Investors Katholischer Darlehensfonds (KDF) am Donnerstag gemeinsam mitteilten. Der Bau des Mehrgenerationen-Zentrums ist nicht gefährdet. Bereits jetzt ist klar, dass Vertragspartner für das Bauprojekt künftig allein die Stadt Müllheim und der KDF sein werden.

Wer die geplanten Trägerschaften und Angebote des Caritasverbands Breisgau-Hochschwarzwald übernimmt und wie es im Einzelnen mit diesen weitergeht, wird derzeit von der Stadt Müllheim und dem KDF im Gespräch mit möglichen anderen Partnern geprüft. Entscheidungen dazu werden bis Anfang März erwartet. Das bisherige Konzept des Mehrgenerationen-Zentrums in der Mitte des Neubaugebiets sieht vor, in der Anlage neben Wohnungen auch eine Kindertagesstätte sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen für Seniorinnen und Senioren sowie gemeinsame Begegnungsräume zu errichten.

Zu den aktualisierten Planungen erklärte Martin Löffler, Bürgermeister der Stadt Müllheim: „Das Vorhaben ist weit fortgeschritten und für uns steht die Kindertagesstätte im Vordergrund. Wir gehen trotz des überraschenden Rückzugs des Caritasverbandes nach wie vor davon aus, dass sich das Projekt im Sinne der Stadt sehr gut umsetzen lässt.“

Für die Erzdiözese Freiburg erklärte Diözesanökonom und KDF-Vorstand Alexander Hanke: „Der Ausstieg des Caritasverbands zu diesem Zeitpunkt im Projekt ist sehr bedauerlich. Wir sind jedoch guter Dinge, gemeinsam mit der Stadt Müllheim dieses gerade in der jetzigen Zeit wichtige Vorhaben dennoch verwirklichen zu können.“


Neue Website für den Zweckverband Wasserversorgung Weilertal

Pressemitteilung vom 28.02.2023

Der Zweckverband Wasserversorgung Weilertal hat seit 23.02.2023 eine eigene Website.

Die Website dient im Wesentlichen zur Information der Öffentlichkeit. Alle rechtlich relevanten Daten und Dokumente, wie z.B.: Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes, sind hier zusammengefasst.


Stellungnahme der Stadt Müllheim zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stadt Müllheim ./. Siemes-Knoblich

Pressemitteilung vom 06.03.2023

Die Stadt Müllheim kündigt in einer ersten Einschätzung an, nach Eingang des schriftlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg zu prüfen, ob die Entscheidung angefochten wird.

„Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wurde, nach allseitiger Auffassung, die Entscheidung des Gemeinderats aus dem Jahr 2011 als nicht sachgerecht angesehen.

Der Gemeinderat hat damals, entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung, die Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der niedrigeren von zwei möglichen Besoldungsgruppen eingestuft und dabei die besondere Schwierigkeit des Amtes in Müllheim unberücksichtigt gelassen. So kam es, dass die Bürgermeisterinnenstelle 2011 – anders als 2003 und 2019 – aus sachlichen Gründen nicht nachvollziehbar zu niedrig eingestuft wurde.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat diese Tatsache nun – in einer sehr weitgehenden Auslegung – als Indiz für eine Diskriminierung wegen des Geschlechtes bewertet. Die Stadt Müllheim ist demnach in der Pflicht zu beweisen, dass diese unrichtige Entscheidung nicht aufgrund des Geschlechts von Bürgermeisterin Siemes-Knoblich so getroffen wurde.

Die Stadtverwaltung ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Entscheidung des Gemeinderats 2011 nicht aus Motiven der Geschlechterdiskriminierung so getroffen wurde.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Ein Rechtsmittel würde dazu führen, dass der VGH Baden-Württemberg die Sach- und Rechtslage vollständig noch einmal prüft.

Nach Eingang des schriftlichen Urteils mit Begründung wird der Gemeinderat daher in öffentlicher Sitzung über das weitere Vorgehen beraten“, so Bürgermeister Martin Löffler in einer ersten Stellungnahme.


Komplettsanierung des Wohngebäudes in der Schwarzwaldstraße 2-4

Pressemitteilung vom 18.04.2023

Der Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Müllheim beginnt nach umfangreichen Vorplanungen mit der Komplettsanierung des Wohngebäudes in der Schwarzwaldstraße 2-4.

Das Gebäude mit insgesamt 20 Wohnungen wurde in den 1960er Jahren erbaut und bedarf dringend einer Sanierung, um den Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen gerecht zu werden.

Im Rahmen der Sanierung soll unter anderem die Fassade des Gebäudes erneuert und gedämmt, die Fenster ausgetauscht und die Wohnungen vollumfänglich saniert werden. Nach Fertigstellung der Arbeiten werden alle Wohnungen mit neuen Bädern, Boden- und Wandbeläge, neuen Innen- und Wohnungseingangstüren sowie Fußbodenheizung und Lüftungsanlagen ausgestattet sein. Alle Balkone werden durch vorgesetzte Balkone ersetzt. Beheizt wird das Gebäude durch eine Luftwärmepumpe in Kombination mit einer Gasheizung als Hybridanlage und Solarunterstützung für die Warmwasserbereitung. Die Möglichkeit der Installation einer Photovoltaikanlage wird derzeit gerade geprüft.

In vier Bauabschnitten werden ab April 2023 jeweils fünf übereinanderliegende Wohnungen saniert. Voraussichtlich im Herbst 2025 sollen die Sanierungsarbeiten mit Fertigstellung des fünften Bauabschnittes mit den Arbeiten an der Fassade abgeschlossen sein.

Während der 6-7 Monaten Zeitdauer eines Bauabschnittes können die jeweils fünf Wohnungen nicht bewohnt werden. Alle Mieterinnen und Mieter wurden über die anstehenden Sanierungen bereits im letzten Jahr informiert und werden während der Bauzeit in Ersatzwohnungen im gleichen Gebäude umziehen und nach Fertigstellung des Bauabschnittes in ihre sanierten Wohnungen zurückkehren. Der Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft übernimmt die Kosten für die Umzüge.

Eine sofortige Umlage der Moderniesierungskosten auf die Mieter ist nicht geplant, weshalb die Mieterinnen und Mieter nicht mit einer Modernisierungsmieterhöhung rechnen müssen.


Digitalisierungsprojekt OK.BAU startet

Pressemitteilung vom 06.04.2023

*Die Baurechts- und Denkmalschutzbehörde des GVV Müllheim-
Badenweiler informiert:*

Ab Donnerstag, den 20.04.2023 startet unser Digitalisierungsprojekt OK.BAU (Fa. KommIT) Neben der Installation einer Baugenehmigungssoftware beinhaltet dieses Projekt auch die Einführung einer digitalen Bauakte (E-Akte); nach Umsetzung (Dauer: ca. 15 Monate) wird die Baurechtsbehörde vollständig digital arbeiten können. Ebenfalls wird die Software sogenannte Status-Abfragen über den Bearbeitungsstand von laufenden Anträgen sowie weitere Schnittstellen (z.B. für die angeschlossenen Gemeinden) ermöglichen.

Wir weisen darauf hin, dass die seit dem 01.01.2022 bestehende elektronische Antragstellung weiterhin nur über die Plattform https://www.service-bw.de/, sowie zu einem späteren Zeitpunkt (wird noch bekannt gegeben) direkt über die Nachfolge-Plattform ViBa BW (Virtuelles Bauamt BW) möglich ist. Die Plattform service-bw soll unabhängig davon dann dauerhaft zur elektronischen Antragsstellung zur Verfügung stehen.

Elektronische Bauanträge können landesweit – so auch bei uns – ausschließlich auf diesem Weg über die Organisationseinheiten (i.d.R. Bauämter) der Verbandsgemeinden (bei der Gemeinde des Bauorts) Auggen, Badenweiler, Buggingen, Müllheim und Sulzburg eingereicht werden.

Elektronische Anträge, die nicht über die vorgenannten Plattformen eingereicht werden (z.B. per E-Mail), können leider von der Unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler nicht angenommen werden.

In der Projektphase unseres Digitalisierungsprojektes kann es zeitweise zu Einschränkungen bezüglich der Bearbeitungszeiten von Bauanträgen oder Anfragen sowie im Publikumsverkehr kommen. Wir bitten um Verständnis. Die gesetzlichen Entscheidungsfristen werden in jedem Fall beachtet.


Ministerium gibt grünes Licht für vorläufigen Zeitplan der weiteren Interkommunalen Zusammenarbeit

Pressemitteilung des GVV vom 26.06.2023

In enger Absprache mit der Verbandsverwaltung des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim- Badenweiler hat die Abteilung II des Innenministeriums Baden-Württemberg einen möglichen und realistischen Zeitplan für die Neuordnung der Interkommunalen Zusammenarbeit der Gemeinden Auggen, Badenweiler, Buggingen, Neuenburg am Rhein, Müllheim im Markgräflerland und Sulzburg genannt. Demnach könnte, bei Erreichen der erforderlichen Einwohnerzahlen, die Neuordnung ab Jahresbeginn 2025 umgesetzt werden.

Die Veränderungswünsche der Gemeinden und vor allem die in wenigen Jahren bevorstehende Erhebung der Stadt Müllheim im Markgräflerland zur Großen Kreisstadt, machen eine Umwandlung des Gemeindeverwaltungsverbandes, der eine eigenständige Rechtskörperschaft ist, zu einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft notwendig. In einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft sind die Gemeinden über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag miteinander verbunden. Dies hatte das Ministerium gegenüber der Stadt Müllheim bereits vor Jahren so festgestellt. Gleichzeitig hat die Stadt Neuenburg am Rhein Interesse an einer engeren Interkommunalen Zusammenarbeit mit Müllheim i.M. bekundet und auch die Stadt Müllheim i.M. kann sich gut vorstellen, künftig als Doppelmittelzentrum mit Neuenburg aufzutreten. Die Gemeinde Buggingen plant derzeit, künftig in eine Verwaltungsgemeinschaft mit Heitersheim zu wechseln und die Dienstleistungen der Unteren Verwaltungsbehörden über das Landratsamt in Freiburg zu beziehen.

Die Abteilung II des Innenministeriums hat signalisiert, dass die Neuordnung zum 1.1.2025 umgesetzt werden könnte, wenn sich die Annahmen zur weiteren Bevölkerungsentwicklung der Stadt Müllheim im Markgräflerland zum Jahresende bestätigen. Voraussetzung ist allerdings, dass Müllheim im Markgräflerland bis dahin die offizielle Zahl des statistischen Landesamtes von 20.000 Einwohnern überschritten hat.

Das Ministerium hat auch seine Auffassung bekräftigt, dass die Änderungswünsche der Gemeinden allein nicht ausreichen, um einen Grund das öffentliche Wohl im Sinne des § 62 Abs. 1 Gemeindeordnung zu liefern. Dazu bedarf es in jedem Fall der weiteren Absicht der Stadt Müllheim im Markgräflerland große Kreisstadt zu werden.

Das Ministerium verdeutlicht auch, dass die künftige interkommunale Zusammenarbeit für alle Beteiligten bis dahin abschließend und zufriedenstellend geklärt sein muss. Sofern eine der am GVV Beteiligten Gemeinden einer neu zu gründenden VVG nicht beitreten möchte, sieht das Ministerium dies grundsätzlich kritisch und wird im Einzelfall prüfen.

Das Ministerium teilt außerdem mit, dass die Zusammenarbeit sich mindestens auf die Bereiche Gemeindeverbindungsstraßen und Flächennutzungsplanung beziehen muss (so genannte Erfüllungsaufgaben). Die weitergehende Zusammenarbeit, insbesondere bei den Unteren Verwaltungsbehörden wie Baurechts-, Verkehrs-, oder Gaststättenbehörde, ist dagegen optional und kann individuell geregelt werden.

Mit Rücksicht auf die Kommunalwahl 2024 und die Vorgaben des Ministeriums sieht der weitere Zeitplan vor, dass bis Ende des Jahres 2023 die wesentlichen Beschlüsse in den Gremien der beteiligten Gemeinden gefasst werden.


Müllheim i. M. überschreitet die 20.000-Einwohner-Schwelle

Pressemitteilung vom 01.12.2023

Nachdem in den vergangenen Monaten bereits ein erheblicher Einwohnerzuwachs zu verzeichnen war, hat die Stadt Müllheim i. M. Ende November erstmals die Zahl von 20.000 Einwohnern überschritten.

Genau 20.003 Einwohner waren Ende November in der Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet. Angesichts der derzeit laufenden Aufsiedelung des Baugebiets „Am langen Rain“ und weiterer Bauprojekte im Stadtgebiet Müllheims – darunter das Projekt der Bundesanstalt für Immobilien im „Quartier 5“ – rechnet die Stadt auch in Zukunft mit einem starken Bevölkerungswachstum. Bis Ende des Jahres 2028 sind bereits 21.000 Einwohner prognostiziert.

Entscheidend für die weiteren Auswirkungen/Folgen, die sich aus dem Überschreiten der 20.000-Einwohner-Schwelle ergeben, sind die Zahlen des Statistischen Landesamtes (StaLa). Diese Zahlen werden allerdings erst mit ca. drei Monaten Zeitverzug sowie mit einer um ca. 1,1 % reduzierten Einwohnerzahl verzeichnet. Dabei berücksichtigt das StaLa derzeit noch die Bevölkerungszählung Zensus 2011. Allerdings steht die Neubewertung der StaLa-Zahlen mit dem Zensus 2022 unmittelbar bevor. Diese werden in der ersten Jahreshälfte 2024 bekannt gegeben und werden in allen Gemeinden und Städten des Landes mit Spannung erwartet.

Sollte sich die Bevölkerungszahl laut Zensus den Zahlen des Rechenzentrums annähern, was zu erwarten ist, wäre die amtliche Zahl wohl schon im Jahr 2023 erreicht und die Stadt Müllheim i. M. könnte schon bald einen Antrag auf Erhebung zur Großen Kreisstadt stellen.


Stadt Müllheim im Markgräflerland erhält hohe Schulbauförderung

Pressemitteilung vom 21.12.2023

Die Stadt Müllheim freut sich über erhebliche Fördermittel für die Dachsanierung und für eine Photovoltaikanlage auf der Albert-Sievert-Schule.

Die Stadt Müllheim hat vom Land Baden-Württemberg eine Förderung in Höhe von 663.000 Euro erhalten. Diese Fördermittel sind für die Dachsanierung inklusive einer Photovoltaikanlage an der Albert-Julius-Sievert-Schule.

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 950.000 Euro, wovon 914.745 Euro förderfähig sind. Die überdurchschnittliche Förderung fließt in diesem Fall vor allem, weil die Albert-Julius-Sievert-Schule einen außergewöhnlich hohen Anteil an auswärtigen Schülern hat.

Dieses Projekt ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung und energetischen Nachhaltigkeit der Müllheimer Bildungseinrichtungen.


 

Ältere Meldungen 2022

Veräußerung von Grundeigentum an Landwirte

25.03.2022 - Öffentliche Ausschreibung des Landkreises

Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:

Gemarkung: Feldberg, Gewann: Rheintal
Flst.Nr.: 688/1, Fläche: 1934 m², Nutzung: Gebäude- und Freifläche,
Landwirtschafts-, Wasserfläche

Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Europaplatz 3, 79206 Breisach bis zum 07.04.2022 schriftlich mitteilen.

Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 580- 3120 GV-2022-0255

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald


Grundsteuerreform - Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer

02.05.2022

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.

Bis zum 31.10.2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01.01.2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Frühestens ist dies jedoch ab dem 01.07.2022 möglich.

Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim ist aktuell nicht nötig und führt auch zu keinem Ergebnis. Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen nicht vor Ende Juni 2022 zur Verfügung.

Ab Juli 2022 werden auf der Website der Finanzämter Baden-Württemberg (Link siehe unten) weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung (Link siehe unten) gestellt werden.


Jubiläumsfeier »30 Jahre Deutsch-Französische Brigade in Müllheim«

08.09.2022

Die Deutsch-Französische Brigade hat seit 1992 ihren Hauptsitz bei uns in Müllheim. Dieser 30-jährige Geburtstag sowie der 25. Jahrestag der Brigade im Einsatz wird am 17.09.22 unter dem Motto „Soldatinnen und Soldaten in der Stadt, Bürgerinnen und Bürger in der Kaserne“ öffentlichkeitswirksam gefeiert.

Was wird gemacht?

Es gibt eine große öffentliche Festveranstaltung mit verschiedenen Veranstaltungselementen am Samstag, 17.09.2022:

  • 10:00 bis ca. 10:50 Uhr: Öffentliches Antreten der Deutsch-Französischen Brigade auf dem Markgräfler Platz (Wilhelmstraße) mit Festakt und Übergabe des Geschenks der Stadt (Einnahme der Plätze ab 9:30 Uhr).
  • ca. 11:00- 11:30 Uhr: Militärparade mit Musik der Soldatinnen und Soldaten vom Markgräfler Platz zur Kaserne.
  • ca. 11:30-18:30 Uhr: Tag der offenen Tür in der Kaserne inklusive Eröffnung einer Regionalausstellung zur über 30-jährigen Geschichte der Deutsch-Französischen Brigade, die dauerhaft vor Ort ist (Schließung Kasernentore um 19:00 Uhr).
    Die Einheiten und Verbände der Deutsch-Französischen Brigade werden den Besucherinnen und Besuchern außerdem ihre Fahrzeuge und Waffen an verschiedenen Stationen in der Kaserne präsentieren. Infostände, Kinderbetreuung, ein Feldgottesdienst, ein Platzkonzert und eine Serenade des Musikkorps runden das Programm ab. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. An den Essensständen können direkt die Wertmarken für Speisen und Getränke erworben werden.

Welche (Verkehrs)Einschränkungen kommen auf uns zu?

Grundsatz: Einschränkungen so lange wie nötig, so kurz wie möglich.

  • Bereich Markgräfler Platz (Aufbauarbeiten ab voraussichtlich 07:00 Uhr; vollständiger Rückbau voraussichtlich 13:00 Uhr): Der Brigade wird der Markgräfler Platz an diesem Samstagvormittag inklusive der öffentlichen Parkplätze hinter der Lokalität „LOUIS“ und dem Amtshaus zur Verfügung gestellt. Die Parkplätze werden für das öffentliche Parken gesperrt. Der Fuß- und Radverkehr ist durch notwendige Absperrungen in diesem Bereich eingeschränkt.
  • Innenstadtbereich: Zwischen Markgräfler Platz und Kaserne werden temporäre Straßensperrungen durch die Polizei ab ca. 10:30 Uhr erfolgen. Die öffentlichen Straßen werden so lange wie nötig und so kurz wie möglich für den Verkehr gesperrt. Mit einer vollständigen Freigabe der Straßen ist ab ca. 12:30 Uhr zu rechnen. Es wird zudem, insbesondere für den Geschäftsverkehr in der Werderstraße zwischen dem Kreisverkehr Werderstraße/Östliche Allee/Nußbaumallee und der Ecke Werderstraße/Hügelheimer Straße, am Samstagvormittag Einschränkungen beim Parken geben, da großflächig Park – und Halteverbote ausgesprochen werden. Mit einer vollständigen Aufhebung der Park – und Halteverbote ist ab ca. 13:30 Uhr zu rechnen.
  • Für den Tag der offenen Tür gibt es ein Parkraumkonzept und einen eingerichteten Shuttleservice, der regelmäßig zwischen den ausgewiesenen Parkflächen und der Kaserne und zurück pendelt. Auf den Folgeseiten finden Sie den Übersichtsplan mit den ausgewiesenen Parkplätzen. Zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird aufgefordert.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Informationen zur Jubiläumsfeier »30 Jahre Deutsch-Französische Brigade in Müllheim«PDF
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Ältere Meldungen 2021

Förderbescheid für Breitbandausbau für Müllheim eingetroffen

Pressemitteilung vom 24.06.2021

Förderbescheid für Breitbandausbau für Müllheim eingetroffen

Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat Mittel zur Unterstützung des Breitbandausbaus für den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald bewilligt: 2,2 Millionen Euro gehen in den Breitbandausbau der Stadt Müllheim. Das BMVI hat den Förderbescheid auf digitalem Weg übergeben.

Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat finanzielle Mittel zur Unterstützung des Breitbandausbaus für den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald bewilligt. Bei dem Projekt investiert der Zweckverband in die Erschließung von unterversorgten Adressen in Müllheim. Die Bundesförderung beträgt 2,2 Millionen Euro. Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) übergab den Förderbescheid auf digitalem Weg.

Bürgermeister Martin Löffler freut sich über den Bescheid: „Die Förderzusage ist ein starkes und gutes Signal, denn die Erschließung von unterversorgten Adressen, insbesondere unserer noch unterversorgten Weiler, ist von erheblicher Bedeutung. Die flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Breitbandanschlüssen ist Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gehört zur Daseinsvorsorge unserer Einwohnerinnen und Einwohner.“

Eckwerte des Bescheids über die Höhe der Zuwendung:

  • Gesamtkosten: 4.425.884,00 EUR
  • Bundesförderung prozentual (Förderquote): 50 Prozent
  • Bundesförderung Betrag: 2.212.942,00 EUR

Rheinbrücken zwischen Neuenburg und Chalampé (B 378) bis Ende März 2022 gesperrt

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums vom 02.06.2021

Brücken werden saniert und für den Geh- und Radverkehr ausgebaut – Kfz-Verkehr wird weiträumig umgeleitet – Rad- und Fußgängerverkehr bleibt möglich

Am Montag, 07.06.2021, werden die insgesamt drei Brücken über den Rhein bzw. über die D 39 auf französischer Seite zwischen Chalampé (Frankreich) und Neuenburg (Breisgau-Hochschwarzwald) wegen Sanierungsarbeiten bis März 2022 für den Kfz-Verkehr gesperrt. Der Verkehr wird über das Autobahndreieck Neuenburg (A 5/A 36) umgeleitet. Der Fuß- und Radverkehr bleibt auf der Brücke in beiden Richtungen während der gesamten Zeit möglich.

Im Rahmen eines deutsch- französisches Kooperationsmodells werden die Brücken an der B 378 und der RD 39 auf französischer Seite über den Altrhein und den Grand Canal d‘Alsace von der französischen Straßenbauverwaltung saniert und für den Radverkehr ausgebaut. Die Sanierung der beiden Brücken wird von der Colléctivité européenne d’Alsace durchgeführt und soll in rund zehn Monaten (Ende März 2022) rechtzeitig bis zur Landesgartenschau abgeschlossen sein. Die Sanierung der Brücken kostet rund 2,5 Millionen Euro. Die Kosten teilen sich die Colléctivité européenne d’Alsace und das Land Baden-Württemberg. Die Kosten für den Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radweges, die bei rund 2,3 Millionen Euro liegen, übernimmt das europäische Programm Interreg.

Regierungspräsidium Freiburg
Matthias Henrich
Stv. Pressesprecher
0761-208-1039
Matthias.Henrich@rpf.bwl.de
www.rp-freiburg.de


 

Ältere Meldungen 2020

Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Müllheim und der BI „Rettet den Eichwald“

09.12.2020

Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Müllheim und der BI „Rettet den Eichwald“ PDF
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