Stadt Müllheim im Markgräflerland

Haushalt, Finanzen - Haushaltsplan

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan einer Gemeinde wird nach den Vorgaben der Gemeindeordnung (GemO) erstellt und muss laut § 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in mindestens zwei Teilhaushalte gegliedert werden. Die Stadt Müllheim hat sich für sieben Teilhaushalte entschieden, in welche der Haushaltsplan aufgegliedert wird.

Der Haushalt soll nach Vorgaben der GemO und GemHVO ausgeglichen sein. Das bedeutet, dass die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse sowie Abschreibungen und Rückstellungen die Aufwendungen decken sollen.

Dieser Ausgleich spielt eine zentrale Rolle für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt und die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Sollte ein Ausgleich nicht möglich sein, müssen die nach § 24 GemHVO genannten Maßnahmen ergriffen werden.