Stadt Müllheim im Markgräflerland

Bürger-Service

Willkommen in Müllheim

Sie sind Neubürger in unserer Stadt und haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch oder per E-Mail für Ihre Fragen zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie allgemeine Hinweise zum Thema An- bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde.

Allgemeine Hinweise für Neubürger

Allgemeine Hinweise zur An- bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines neuen Wohnortes anzumelden.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und Reisepass oder Kinderreisepass als Identitätsnachweis
  • bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • schriftliche Einzugsbestätigung Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung)
  • Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus
  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigt die Meldebehörde gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde.
  • Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

Bürgerservice in den Ortsverwaltungen

Den Ortsverwaltungen sind verschiedene Aufgaben der Stadtverwaltung übertragen. Dazu gehören unter anderem standesamtliche Trauungen, Dienstleistungen im Meldewesen, Entgegennahme von Fundsachen, Bürgeranfragen, Anfragen örtlicher Tourismus, Vermietung von Festhallen, Gemeindesälen, etc

Ortsverwaltung Britzingen (inklusive Dattingen und Zunzingen)

Zehntweg 3
79379 Müllheim-Britzingen
Tel. 07631-2235
Fax 07631-175625
ovbritzingen@muellheim.de

Öffnungszeiten der Ortsverwaltung
Mo., Di., Do.: 8:30-11:00 Uhr
Mi.: 16:00-18:00 Uhr (ab 01.07.2023)

Sprechzeiten von Ortsvorsteher Ries
Di.: 9:00-11:00 Uhr

Die Verwaltungsaufgaben für die Einwohner von Zunzingen werden von der Ortsverwaltung Britzingen mit übernommen. Sprechzeiten nach Vereinbarung. Bitte mit Voranmeldung unter Tel. 07631-2235.


Ortsverwaltung Feldberg

Bürgelnstraße 28
79379 Müllheim-Feldberg
Tel. 07631-2620
Fax 07631-174175
ovfeldberg@muellheim.de

Öffnungszeiten der Ortsverwaltung
Mo.: 8:00-12:00 Uhr
Do.: 16:00-19:30 Uhr

Sprechzeiten von Ortsvorsteher Schwald
Mo.: 8:00-9:00 Uhr
Do.: 18:00-19:00 Uhr


Ortsverwaltung Hügelheim

Basler Straße 15
79379 Müllheim-Hügelheim
Tel. 07631-2239
Fax 07631-175035
ovhuegelheim@muellheim.de

Öffnungszeiten der Ortsverwaltung
Mo.: 8:00-12:00 Uhr
Di.: 8:00-12:00 Uhr und 17:00-19:00 Uhr
Fr.: 8:00-12:00 Uhr

Sprechzeiten von Ortsvorsteher Bürgelin
Di.: 17:00-19:00 Uhr
Mi.: 7:30-9:30 Uhr
und nach Vereinbarung


Ortsverwaltung Niederweiler

Weilertalstraße 20
79379 Müllheim-Niederweiler
Tel. 07631-8183
Fax 07631-175475
ovniederweiler@muellheim.de

Öffnungszeiten der Ortsverwaltung
Mo., Mi., Fr.: 9:30-12:00 Uhr
Do.: 15:30-18:00 Uhr

Sprechzeiten von Ortsvorsteher Schneider
Mi.: 10:00-12:00 Uhr
Do.: 17:00-18:00 Uhr


Verwaltungsstelle Vögisheim

Brunnenstraße 40
79379 Müllheim-Vögisheim
Tel. 07631-2645
ovvoegisheim@muellheim.de

Öffnungszeiten der Ortsverwaltung
Mi.: 14:00-15:30 Uhr
Fr.: 7:30-9:30 Uhr

Sprechzeiten des Ortsbeauftragten Nutsch
Fr.: 8:30-9:30 Uhr
und nach Vereinbarung


 

Serviceportal Baden-Württemberg service-bw.de

Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.

Das Portal ist ein Erschließungsportal, das die Nutzer grundsätzlich ohne Kenntnis der fachlichen und örtlichen Zuständigkeit an die von ihnen gesuchten Informationen und Verfahren führt.

Hilfe in allen Lebenslagen

Dieser Bereich bündelt die wesentlichen Informationen für die zentralen Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug. Er beinhaltet Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Checklisten sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten verbindet der Bereich insbesondere die zugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Lebenslagen

  • Arbeit und Bildung
  • Ausweise und Scheine
  • Bauen und Wohnen
  • Bürger und Staat
  • Familie und Lebensbündnisse
  • Geburt und Tod
  • Gesundheit und Soziales
  • Lebensabend
  • Mobilität und Freizeit
  • Sicherheit, Umwelt und Tiere
  • Unternehmen und Selbständigkeit
  • Zuwanderung und Integration

 

Weitere Informationen

Bäume im Stadtgebiet

Die Bäume im Stadtgebiet Müllheims werden in regelmäßigen Abständen von einem Baumsachverständigen kontrolliert.

Informationen zu besonders geschützten Bäumen erhalten Sie über die Verordnung über Naturdenkmale des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler.

Sollte Ihren einen Schaden an einem einzelnen Baum auffallen, können Sie uns dies gerne per E-Mail melden: liegenschaften@muellheim.de

Verordnung Naturdenkmale und Anlage 1+2 des GVV für den Bereich MüllheimPDF
273 kB

Forst, Jagd

Von der Gemarkungsfläche der Stadt Müllheim sind insgesamt ca. 37% Waldgebiet, dies entspricht ca. 2.170 Hektar Wald. Diese teilen sich auf in folgende Gebiete:

  • Müllheim: 1.164,33 ha
  • Britzingen: 357,68 ha
  • Zunzingen: 129,33 ha
  • Dattingen: 15,04 ha
  • Hügelheim: 11,74 ha
  • Niederweiler: 272,41 ha
  • Vögisheim: 70,93 ha
  • Feldberg: 148,05 ha

Über das BürgerGIS des Landratsamtes können Sie sich einen groben Überblick über die Jagdgebiete und Jagdbögen verschaffen.


Friedhof

Die Stadt Müllheim betreibt elf Friedhöfe:

  • Zentralfriedhof Niederweiler sowie der alte Friedhof Niederweiler
  • sogenannter »Alter Friedhof«, Friedhof Bismarckstraße / Hügelheimer Straße
  • Friedhof Britzingen
  • Friedhof Dattingen
  • Friedhof Feldberg
  • Friedhof Hügelheim
  • Friedhof Vögisheim
  • Friedhof Zunzingen
  • Israelitischer Friedhof
  • Ehrenfriedhof (keine Bestattungen)

Der sogenannter »Alter Friedhof« besitzt die Besonderheit, dass die Nutzung dieses Friedhofs durch eine eigene Satzung geregelt wird.

7/3 Friedhofsatzung - Friedhofsordnung und BestattungsgebührensatzungPDF
459 kB
7/4 Satzung alter Friedhof Hügelheimer Straße/BismarckstraßePDF
562 kB

Fundsachen, Fundbüro

Abgabe von Fundsachen

Fundsachen, welche im Stadtgebiet von Müllheim aufgefunden werden, können entweder im Rathaus, Zimmer 014 oder einer der Ortsverwaltungen abgegeben werden.

Abgabe von gefundenen Zweirädern

Zweiräder aller Art (nicht-motorisiert und motorisiert) können beim Städtischen Bauhof abgegeben werden. Diese werden zentral auf dem Bauhof gelagert und verwaltet.

Kontakt
Bauhof
Bahnhofstraße 15
Tel. 07631-801-620
bauhof@muellheim.de

Fundbüro

Fundsachen können im Rathaus bzw. beim Städtischen Bauhof abgeholt werden.


Grundbucheinsichtsstelle

Durch persönliche Vorsprache kann eine gebührenfreie Einsicht in das Grundbuch erfolgen, wenn Sie entweder Eigentümer des Grundstückes sind oder einen Nachweis vorlegen können, dass berechtiges Interesse zur Einsicht nacht § 12 Grundbuchordnung besteht. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis mit.

Einen Antrag auf unbeglaubigte oder beglaubigte Grundbuchabschriften können Sie persönlich oder per Post bei der Einsichtsstelle stellen – diese können nur entweder Ihnen direkt ausgehändigt oder per Post zugesendet werden. Eine Übersendung per Mail ist aus datenschutzrechtlichen Grunden nicht möglich.

Für Abschriften fallen je unbeglaubigtem Ausdruck 10 EUR, für einen beglaubigten Ausdruck 20 EUR als Gebühr an.

Seit dem 01.01.2018 sind für alle andere Anliegen ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig. Für die Stadt Müllheim ist dies das Grundbuchamt Emmendingen – hier kann die Antragstellung durch den gesicherten Formularserver auch digital erfolgen.