Stadt Müllheim im Markgräflerland

Kommunalwahlen 2024

Kommunalwahlen 2024

Als Wahltag für die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen in Baden-Württemberg wurde Sonntag, 09.06.2024 bestimmt. Gleichzeitig findet auch die Europawahl statt.

Die Zahl der Mitglieder des Gemeinderates in der Legislaturperiode 2024-2029 beträgt 26. Die Zahl der Mitglieder der vier Ortschaftsräte wird durch die städtische Hauptsatzung (§ 14) bestimmt:

  • Britzingen (mit Dattingen, Güttigheim und Muggardt): 10 Mitglieder
  • Feldberg (mit Gennenbach und Rheintal), Hügelheim und Niederweiler: jeweils 8 Mitglieder
0/2 Hauptsatzung der Stadt MüllheimPDF
246 kB

 

Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen zu den Wahlen

Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2024 (veröffentlicht 11.04.2024)PDF
157 kB
Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024 (veröffentlicht 25.01.2024, 08:23 Uhr)PDF
141 kB

 

Wahlhelfer (m/w/d) werden

Wahlen am 09.06.2024

Liebe Müllheimerinnen und Müllheimer,

möchten Sie sich aktiv an einer Wahl beteiligen? Nutzen Sie die Gelegenheit mittendrin zu sein und ein Stück Demokratie „live“ zu erleben. Zur reibungslosen Durchführung der Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsräte) und der Europawahl am Sonntag, 09.06.2024 ist auch die Stadt Müllheim im Markgräflerland auf engagierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die in unseren 14 Wahllokalen und 6 Briefwahlbezirken mitwirken und damit das demokratische Mitwirkungsrechtrecht von rund 15.500 wahlberechtigten Personen in der Stadt sicherstellen. Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit – versprochen.

Welche wesentlichen Aufgaben haben Wahlhelfende?

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Leitung und Überwachung der eigentlichen Wahlhandlung
  • Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Wahlhelfende müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, zum Beispiel dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist. Wahlhelfende sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Rahmenbedingungen

  • Voraussetzung: Wahlhelfende müssen für die Wahlen am 09.06.2024 selbst wahlberechtigt sein.
  • Selbstverständlich sind Ihre Bemühungen nicht umsonst. Alle ehrenamtlichen Wahlhelfenden erhalten für die Mithilfe am Wahlsonntag (entweder Frühschicht 7:30 bis 13:00 Uhr und 17:45 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung oder Spätschicht 12:45 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung in einem der 14 Wahllokale; Einsatz bei Briefwahlauszählung im Müllheimer Rathaus: ab 15:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung) neben einem Blick hinter die Kulissen und der Gewissheit, unsere Demokratie aktiv zu unterstützen, auch eine Entschädigung nach der Entschädigungssatzung der Stadt Müllheim i. M. in Höhe von 40 Euro. Getränke werden gestellt.
  • Außerdem suchen wir für die Auszählungen am Montag, 10.06.2024 zusätzliche Wahlhelfende. Wir rechnen derzeit mit einem Einsatz von ca. 8:00 bis 18:00 Uhr. Auch hierfür erhalten ehrenamtliche Wahlhelfende eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro. Verpflegung und Getränke werden gestellt.
  • Für den Wahlsonntag benötigen wir 160 Wahlhelfer und für die Auszählungen am Montag 200 Wahlhelfer.
  • Bitte teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 26.04.2024 mit. Das erleichtert uns die Planung.

Nutzen Sie die Gelegenheit, mittendrin zu sein und Ihren Beitrag zu unserer funktionierenden Demokratie zu leisten – wir freuen wir uns auf Sie.

Stadtverwaltung Müllheim im Markgräflerland
Haupt- und Ordnungsdezernat
Denny Huber
Tel. 07631-801-102
hauptamt@muellheim.de


 

Wer wird von wem gewählt? Wer darf wählen?

Das Wahlrecht und das Wahlsystem für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg erklärt die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.