Stadt Müllheim im Markgräflerland

Herzlich Willkommen

Ihr Besuch im Rathaus und den Ortsverwaltungen

Liebe Besucherinnen und Besucher,
um Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


 

Aktuelle Meldungen

 

Ferienprogramm der Stadt Müllheim 2024

Liebe Vereine, liebe Bürger,

unser jährliches Ferienangebot „Mach mit!“ ist auch in diesem Jahr wieder online und bietet Kindern viele tolle Möglichkeiten, ihre Schulferien abwechslungsreich, spannend und mit viel Spaß zu erleben.

Unter www.muellheim.de/ferienprogramm können sich Vereine sowie Privatpersonen anmelden, die sich gerne als Veranstalter beteiligen möchten und ihre Angebote für alle Schulferien in 2024 einstellen und anbieten.

Gerne richten wir Ihnen einen Zugang ein, hierzu wenden Sie sich bitte an.


Liebe Eltern, liebe Kinder,

neben dem traditionellen „Mach mit“ Programm (für alle Schulferien), gibt es auch verschiedene Betreuungsangebote für die Sommerferien.

Für Kindergarten- und Grundschulkinder wurde ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. Interessierte Eltern können ihre Kinder ab dem 1. März über Feripro verbindlich anmelden. Das Programm „Mach mit“ wird fortlaufend aktualisiert, deshalb lohnt es sich, immer mal wieder rein zu schauen.

Unter www.muellheim.de/ferienprogramm finden Sie alle aktuellen Angebote.

Die Stadt Müllheim wünscht allen Eltern und Kindern viel Spaß beim Durchstöbern im Ferienprogramm. Wir freuen uns auf viele Anmeldungen.

Herzliche Grüße
Ihre Stadtverwaltung

PS: Vereine, die sich bei „Mach mit“ beteiligen möchten, dürfen uns ebenfalls gerne kontaktieren.

Kontakt:
Tel. 07631-801-370, bildung@muellheim.de


Schwimmbad - Kartenvorverkauf

Der Kartenvorverkauf wird an folgenden Tagen stattfinden:

  • Donnerstag, den 02.05., 8:30-13:00 Uhr
  • Samstag, den 04.05., 10:30-14:30 Uhr
  • Montag, den 06.05., 8:30-13:00 Uhr
  • Mittwoch, den 08.05., 14:30-18:30 Uhr

Immer wieder wird Grabschmuck gestohlen

Immer wieder melden sich empörte und enttäuschte Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt, weil ihre Blumen-Arrangements oder Gestecke von den Gräbern ihrer verstorbenen Angehörigen verschwunden sind.

Wer aber Grabschmuck oder Grabbepflanzung, Grablichter, Figuren und ähnliches entwendet begeht einen Diebstahl und stört die Totenruhe. Das sind selbstverständlich keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten. Diese sollten von den Betroffenen zur Anzeige gebracht werden.

Weiterhin zerstören die Diebe mit ihrer Tat natürlich persönliche Orte der Erinnerung und des Gedenkens. Dies ist für die Hinterbliebenen oft schwerwiegender als der finanzielle Schaden, bedeutet für sie doch meist eine große psychische Belastung. Die Stadtverwaltung bittet daher auch um die Mithilfe aller Friedhofsbesucher. Wem etwas auffällt, sollte umgehend die Friedhofsverwaltung informieren oder sich direkt an die Polizei wenden.

Stadt Müllheim im Markgräflerland
Friedhofsverwaltung
Tel. 07631-801-282
friedhofsverwaltung@muellheim.de


Wahlhelfer (m/w/d) werden

Wahlen am 09.06.2024

Liebe Müllheimerinnen und Müllheimer,

möchten Sie sich aktiv an einer Wahl beteiligen? Nutzen Sie die Gelegenheit mittendrin zu sein und ein Stück Demokratie „live“ zu erleben. Zur reibungslosen Durchführung der Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsräte) und der Europawahl am Sonntag, 09.06.2024 ist auch die Stadt Müllheim im Markgräflerland auf engagierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die in unseren 14 Wahllokalen und 6 Briefwahlbezirken mitwirken und damit das demokratische Mitwirkungsrechtrecht von rund 15.500 wahlberechtigten Personen in der Stadt sicherstellen. Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit – versprochen.

Welche wesentlichen Aufgaben haben Wahlhelfende?

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Leitung und Überwachung der eigentlichen Wahlhandlung
  • Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Wahlhelfende müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, zum Beispiel dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist. Wahlhelfende sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Rahmenbedingungen

  • Voraussetzung: Wahlhelfende müssen für die Wahlen am 09.06.2024 selbst wahlberechtigt sein.
  • Selbstverständlich sind Ihre Bemühungen nicht umsonst. Alle ehrenamtlichen Wahlhelfenden erhalten für die Mithilfe am Wahlsonntag (entweder Frühschicht 7:30 bis 13:00 Uhr und 17:45 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung oder Spätschicht 12:45 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung in einem der 14 Wahllokale; Einsatz bei Briefwahlauszählung im Müllheimer Rathaus: ab 15:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung) neben einem Blick hinter die Kulissen und der Gewissheit, unsere Demokratie aktiv zu unterstützen, auch eine Entschädigung nach der Entschädigungssatzung der Stadt Müllheim i. M. in Höhe von 40 Euro. Getränke werden gestellt.
  • Außerdem suchen wir für die Auszählungen am Montag, 10.06.2024 zusätzliche Wahlhelfende. Wir rechnen derzeit mit einem Einsatz von ca. 8:00 bis 18:00 Uhr. Auch hierfür erhalten ehrenamtliche Wahlhelfende eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro. Verpflegung und Getränke werden gestellt.
  • Für den Wahlsonntag benötigen wir 160 Wahlhelfer und für die Auszählungen am Montag 200 Wahlhelfer.
  • Bitte teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 26.04.2024 mit. Das erleichtert uns die Planung.

Nutzen Sie die Gelegenheit, mittendrin zu sein und Ihren Beitrag zu unserer funktionierenden Demokratie zu leisten – wir freuen wir uns auf Sie.

Stadtverwaltung Müllheim im Markgräflerland
Haupt- und Ordnungsdezernat
Denny Huber
Tel. 07631-801-102
hauptamt@muellheim.de


Rückbau der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Müllheim i. M.

25.03.2024 - aktualisiert: 10.04.2024

Fahrradaufkleber, Quelle: Stadt Müllheim

Die Fahrradabstellanlage am Bahnhof Müllheim i. M. wird aufgrund des Bahnhofsumbaus ab 15.04.2024 abgebaut.
Die Deutsche Bahn richtet zum 11.04.2024 eine provisorische Fahrradabstellanlage ein

Am 18.03.2024 wurden die dort geparkten Fahrräder von der Polizeibehörde der Stadt Müllheim i. M. überprüft und offensichtlich nicht mehr fahrtaugliche Fahrräder wurden mit einem silbernen Aufkleber gekennzeichnet.

Alle Fahrräder müssen bis zum 11.04.2024 vom Bahnhofsgelände abgeholt werden. Nicht abgeholte Fahrräder werden auf den städtischen Betriebshof gebracht und eingelagert.

Der ursprüngliche Abholtermin (05.04.) wurde nach hinten verlegt, da sich laut Deutscher Bahn der Bau einer provisorischen Fahrradabstellanlage verzögert hat.

Fahrräder, die offensichtlich nicht mehr fahrtauglich sind, weil wichtige Teile fehlen oder verrostet sind, werden als Fahrradschrott betrachtet und verschrottet.

Provisorische Fahrradabstellanlage
Die Deutsche Bahn wird zum 11.04.2024 eine provisorische Fahrradabstellanlage einrichten. Die Ausschilderung erfolgt vor Ort.

Kontakt
Stadtverwaltung Müllheim i. M.
Polizeibehörde
Tel. 07631-801-350
ortspolizeibehoerde@muellheim.de


Deutsche Bahn - Fahrplanänderungen April 2024

Deutsche Bahn - Fahrplanänderungen April 2024PDF
446 kB
Bauarbeiten an Gründonnerstag und KarfreitagPDF
407 kB

Kommunalwahlen am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinderatswahl sowie der Ortschaftsratswahlen in Britzingen, Feldberg, Hügelheim und Niederweiler

Die öffentliche Bekanntmachungen der Wahl der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte erfolgt am Donnerstag, 25.01.2024 durch Bereitstellung auf der städtischen Website.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl sowie für die Ortschaftsratswahlen in Britzingen, Feldberg, Hügelheim und Niederweiler können ab Freitag, 26.01.2024 beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Stadt Müllheim im Markgräflerland eingereicht werden.

Geschäftsstelle:
Wahlamt, Fachbereich 10
Hauptverwaltung
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim im Markgräflerland

Ende der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge ist Donnerstag, 28.03.2024, 18:00 Uhr (§ 13 Kommunalwahlordnung (KomWO)).

Wahlvorschläge müssen in Papierform mit Originalunterschriften bis zum Ablauf der Einreichungsfrist vorliegen. Telefax, Telegramm, Fernschreiben und elektronische Post genügen grundsätzlich auch dann nicht, wenn die schriftliche Originalfassung noch nach Ablauf der Einreichungsfrist nachgereicht wird.



 

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